Gelegentlich praktizierter mittelalterlicher Brauch, der dem Gutsherrn das Recht gab, die frischvermählte Ehefrau des Lehensmannes zu beschlafen. Das Recht konnte dem Gutsherren gegebenenfalls abgekauft werden. Psychologische Erklärungen dafür, wie sie früher versucht wurden, sind müßig - es war ein... Gefunden auf https://www.lechzen.de/Lexikon/RechtdererstenNacht